Jetzt Aufhebungsvertrag prüfen:
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Die Alternative zur Kündigung ist ein Aufhebungsvertrag. Er kann entweder überraschend vom Arbeitgeber vorgelegt werden oder mit Ihnen vorab abgesprochen worden sein. Doch beim Aufhebungsvertrag gilt immer: erst prüfen, dann unterschreiben. Denn ein Aufhebungsvertrag muss nicht immer der Wahrheit entsprechen. Informieren Sie sich aus diesem Grund ausführlich zum Thema Aufhebungsvertrag.
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Aufhebungsvertrag – was ist zu beachten? | anwalt.de rechtsverkehr | |
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| News & Politics | Upload TimePublished on 18 Mar 2019 |
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